Rund zweieinhalb Jahre sind seit der breit angelegten und erfolgreichen Kinder- und Jugendbeteiligung vergangen, seitdem mussten sich die Malenter Bürger und Bürgerinnen und vor allem die Kinder gedulden, doch nun geht es endlich weiter mit dem Spielplatz Malentino in der Sebastian-Kneipp-Straße. Wie kam es zu diesem zeitlichen Versatz?
Was ist in den letzten 2,5 Jahren passiert?
Nach der Beteiligungsveranstaltung im März 2023 wurde fleißig an der Planung weitergearbeitet. Da das Projekt aus Städtebauförderungsmitteln finanziert wird (zwei Drittel der förderfähigen Gesamtkosten werden vom Bund und vom Land Schleswig-Holstein getragen), sind noch Stellen zu beteiligen gewesen. So wurde im Juni 2023 im Planungsausschuss der Gemeinde Malente die Entwurfsplanung, in der die Ergebnisse und Ideen der Beteiligung eingeflossen sind, politisch beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die Entwurfsplanung finalisiert und die Genehmigungsplanung erstellt. Hierzu waren weitere Beteiligungen erforderlich, u. a. wurde die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein in die Planung einbezogen und die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Kreis Ostholstein wurde ebenfalls beteiligt.
Nach diesen Beteiligungen wurden die Planungen im Frühjahr 2024 finalisiert und eine Anfrage bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein gestellt, ob für die Erneuerung des Malentinos eine Baugenehmigung vonnöten sei. Seit Juli 2024 stand dann fest, dass die Gemeinde einen Bauantrag einreichen musste. Dies wurde im August 2024 gemacht. Im November 2024 forderte der Kreis Ostholstein Unterlagen nach, diese wurden im Dezember 2024 eingereicht. Im Frühjahr 2025 kam es erneut zu weiteren Nachforderungen, diesmal von der Unteren Naturschutzbehörde, die bereits beteiligt worden war. Im Mai 2025 wurden alle abgestimmten Unterlagen final eingereicht, und im August (auf den Tag genau ein Jahr nach Antragstellung) wurden die Bau- und die naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Aktueller Stand
Der Spielplatz weist mittlerweile erhebliche Defizite an den Spielgeräten aus, daher wird er zunächst gesperrt. In der Zwischenzeit beantragt die Gemeinde zusammen mit dem treuhänderischen Sanierungsträger BIG Städtebau GmbH – ein Unternehmen der BIG-BAU den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Die Gemeinde hat sich für diesen Schritt entschieden, da im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls ein Antrag gestellt werden muss, der darüber entscheidet, in welcher Höhe Fördermittel für den Spielplatz eingesetzt werden dürfen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht es, dass bereits vor Mitteleinsatzzustimmung mit den Garten- und Landschaftsbauarbeiten begonnen werden kann.
